Whistleblowing

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Überblick

Allgemein
Das Whistleblowing-Tool ermöglicht es Mitarbeitern, Aktionären und Mitgliedern von Verwaltungsorganen, Personen, die unter der Aufsicht und Leitung von Auftragnehmern, Unterauftragnehmern und Lieferanten arbeiten, schwerwiegende Angelegenheiten zu melden, die nicht mit den luxemburgischen Gesetzen und Vorschriften übereinstimmen. Das Whistleblowing-Tool basiert auf einer sicheren externen Plattform, die den Schutz personenbezogener Daten und die strikte Vertraulichkeit der Informationen gewährleistet. Es ist in mehrsprachigen Versionen über den unten stehenden Link zugänglich.

Wer kann ein Whistleblower sein?
Das Gesetz gilt für Whistleblower, die im privaten oder öffentlichen Sektor arbeiten und Informationen über Verstöße in einem beruflichen Umfeld erhalten haben. Dazu gehören beispielsweise Selbstständige oder Arbeitnehmer, Anteilseigner und Mitglieder von Verwaltungsorganen, bezahlte oder unbezahlte Freiwillige und Praktikanten, Personen, die unter der Aufsicht und Leitung von Auftragnehmern, Unterauftragnehmern und Lieferanten arbeiten, Whistleblower, deren Arbeitsverhältnis noch nicht begonnen hat, wenn die Informationen über Verstöße während des Einstellungsverfahrens oder anderer vorvertraglicher Verhandlungen erlangt wurden, sowie Dritte, die mit Whistleblowern verwandt sind, wie Kollegen oder Verwandte.

Personen, die Informationen über Verstöße anonym gemeldet oder weitergegeben haben, aber später identifiziert werden und Vergeltungsmaßnahmen ausgesetzt sind, genießen den gesetzlich vorgesehenen Schutz.

Haben Sie das Recht, eine Meldung zu machen?
Der Whistleblower muss berechtigte Gründe für die Annahme haben, dass die Informationen über Verstöße zum Zeitpunkt der Meldung wahr waren und dass diese Informationen in den Anwendungsbereich dieses Gesetzes fallen. Der Whistleblower kann seine Meldung anonym abgeben, sollte sich jedoch nach Möglichkeit ausweisen, und das Unternehmen wird seine Identität schützen.

Der Whistleblower hat das Recht, innerhalb von sieben Tagen eine Bestätigung seiner Meldung und innerhalb von drei Monaten eine umfassende Aktualisierung zu erhalten.

Wer erhält die Meldungen?
Die benannten Fallmanager erhalten die Meldung über das Whistleblowing-Tool. Wenn die Anschuldigung ausreicht, um eine Untersuchung einzuleiten, wird die Beschwerde so bald wie möglich einem Untersuchungsausschuss zugewiesen, je nach Verfügbarkeit aller Beteiligten und der Komplexität des Falls.

Tool and policy

Access to the whistleblowing tool and policy

Whistleblowing Policy
Sie können unsere Whistleblowing Policy unter folgendem Link abrufen: AVEGA Whistleblowing Policy.

Whistleblowing Tool
Bitte klicken Sie den folgenden Link um unser Whistleblowing Tool aufzurufen: Whistleblowing Tool.